Sprechzeiten


Sprechzeiten

Psychologische Unterstützung ...

erhalten Sie in der Zeit von

Praxisöffnungszeiten:

Mo - Fr    08:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 18.00 Uhr

Therapiesitzungen sind Sitzungen, nachdem eine Therapie von der Krankenkasse genehmigt wurde (Genehmigung erfolgt nach Antrag). Die Therapiesitzungen unterscheiden sich von Sprechstunden (siehe unten). Diese Sprechstunden finden auch im Zeitraum zwischen 8 Uhr und 12 Uhr sowie zwischen 14 Uhr und 18 Uhr statt. 

Sprechstunden:

Für Patienten der Gesetzlichen Krankenkassen sind Psychologische Praxen seit April 2017 verpflichtet, neben den gewöhnlichen Therapiesitzungen, Sprechstunden anzubieten und telefonisch erreichbar zu sein. Um einen Termin für eine Sprechstunde zu vereinbaren, müssen sie die Praxis daher nun

dienstags und donnerstags jeweils zwischen 8 Uhr und 10 h anrufen (Pflicht zur telefonischen Erreichbarkeit für Kassenpatienten)

Bei den Sprechstunden handelt es sich um maximal 3 erste Sitzungen (mind. 25, max. 50 Minuten), um die für sie richtige und notwendige Maßnahme heraus zu finden. Sier erhalten danach eine Empfehlung (auch schriftlich). Ein sofortiger Therapiebeginn kann daraus allerdings nicht notwendiger Weise abgeleitet werden.
Seit April 2018 benötigen Kassenpatienten in der Regel den Nachweis von mindestens 2 Sprechstundensitzungen, um eine Psychotherapie beginnen zu können.
Sprechstunden werden nur ab der letzten Woche des einen Quartals für das darauf folgende Quartal vergeben (solange, bis alle Termine vergeben sind). Eine Planung weiter im Voraus macht keinen Sinn. Daher kann es bei ihrem Anruf sein, dass die Termine für das aktuelle Quartal schon vergeben sind. Wir bitten sie in diesem Fall darum, 8 Tage vor Ende des Quartals erneut anzurufen, um dann im nächsten Quartal einen Sprechstundentermin zu erhalten. Wir erklären Ihnen dies aber gerne bei ihrem Anruf persönlich.
Bitte haben sie Verständnis dafür, dass die Vereinbarung eines Sprechstundentermins verbindlich ist. Damit Menschen mit hohem Therapiebedarf schnell Unterstützung finden, sollten sie den Termin einhalten. Zu kurzfristig abgesagte Termine müssen kostenpflichtig in Rechnung gestellt werden. Bitte sagen sie daher, falls unbedingt nötig, den Termin 2 Werktage - 48 Stunden -vorher ab.

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